Soll die angegebene Marktlokation zu einer Neubildung einer Kundenanlage führen (Produktcode: 9991 00000 276 9, Code der Produkteigenschaft: 9991 00000 293 3)?#
Hinweis: In diesem Fall beabsichtigt der LF eine Integration einer Marktlokation in eine bestehende Marktlokation „Abbildung von § 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10c EEG“
Handelt es sich bei der im Anwendungsfall genannten Marktlokation (im SG5 LOC+Z16) um eine Marktlokation „Kundenanlage“ (§ 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10 c EEG)?#
Cluster: Ablehnung Bei der in der Anmeldung genannten Marktlokation (im SG5 LOC+Z16) handelt es sich nicht um eine „Kundenanlage“. Somit kann die zu integrierende Marktlokation (im SG5 LOC+Z22) nicht der Marktlokation „Kundenanlage“ (im SG5 LOC+Z16) zugeordnet werden.
Befindet sich die „ruhende Marktlokation (SG5 LOC+Z22) hinter der (den) gleichen Netzlokation(en) wie die Marktlokation der Kundenanlage (SG5 LOC+Z16)?#
Cluster Ablehnung Die zu integrierende Marktlokation befindet sich nicht hinter der /den gleichen Netzlokation(en) liegen, wie die Marktlokation der „Kundenanlage“ („Abbildung von § 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10c EEG“).
Nimmt die Marktlokation zum Anmeldedatum an der Marktkommunikation teil? Hinweis: Marktlokationen, die nicht an der Marktkommunikation teilnehmen, sind Marktlokationen, die stillgelegt sind bzw. Marktlokationen, die dem " Modell 2 zur ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnungsmöglichkeit " zugeordnet sind.#
Handelt es sich um eine Anmeldung für eine Neuanlage? Hinweis: Dies sind Marktlokationen, bei denen der NB den Identifikator schon vergeben hat, deren Inbetriebnahme aber noch in der Zukunft liegt. (somit ein Lieferbeginn noch nicht feststeht).#
Sind alle zwingend notwendigen Anforderungen des LF erfüllt? Hinweis: Insbesondere die notwendige Zuordnungsermächtigung (Bilanzkreis/Bilanzierungsverfahren) ist vorhanden#
Cluster: Ablehnung Andere Anmeldung in Bearbeitung. Hinweis: Der Zuordnungsbeginn der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anmeldung und der Zeitpunkt, ab welchem der NB wieder Anmeldungen für diese Marktlokation entgegennimmt werden übermittelt.
NEIN
EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich
Handelt es sich um einen „Einzug in Neuanlage“? Hinweis: Dies sind Marktlokationen, bei denen der NB den Identifikator schon vergeben hat, deren Inbetriebnahme aber noch in der Zukunft liegt (somit ein Lieferbeginn noch nicht feststeht).#
Sind alle zwingend notwendigen Anforderungen des LF erfüllt? Hinweis: Insbesondere die notwendige Zuordnungsermächtigung (Bilanzkreis/Bilanzierungsverfahren) ist vorhanden#
Cluster: Ablehnung Andere Anmeldung in Bearbeitung. Hinweis: Der Zuordnungsbeginn der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anmeldung und der Zeitpunkt, ab welchem der NB wieder Anmeldungen für diese Marktlokation entgegennimmt.
Ist der angegebene Prozentsatz an der Marktlokation noch frei?#
JA
EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich
NEIN
EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich Hinweis: Anfrage zur Beendigung der Zuordnung muss zwingend an alle LFA und an den Anmeldenden versendet werden!